01
Psychotherapeutische Sprechstunde
In einem ersten Gespräch – der sogenannten psychotherapeutischen Sprechstunde – klären wir gemeinsam, ob eine Psychotherapie für Ihre aktuelle Situation hilfreich sein kann. Sie erhalten hier erste Einschätzungen und können Ihre Fragen stellen. Dieses Gespräch dient auch dem gegenseitigen Kennenlernen. Leider kann ich Ihnen nicht automatisch auch eine anschließenden festen Therapieplatz zusichern, da die Sprechstundentermine teilweise unabhängig von den aktuell freien Therapieplätzen vergeben werden. Ob im Anschluss eine weitere Therapie in meiner Praxis durchgeführt werden kann, hängt von den aktuellen Kapazitäten sowie den Rahmenbedingungen ab und wird im Anschluss mit Ihnen besprochen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich langfristig nicht vorhersagen kann, wann wieder freie Kapazitäten vorhanden sind. So kann es auch nach einem Sprechstundentermin zu längeren Wartezeiten kommen.
Probatorische Sitzungen
02
Im Anschluss finden bis zu vier sogenannte probatorische Sitzungen statt. In dieser Phase können wir Ihre Anliegen und Ziele vertiefen und herausfinden, ob die „Chemie“ stimmt – eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung ist eine wichtige Grundlage für die gemeinsame Arbeit. Gleichzeitig erfolgt eine ausführliche diagnostische Einschätzung.
03
Antrag auf Psychotherapie
Wenn sich zeigt, dass eine Psychotherapie sinnvoll ist, stellen wir gemeinsam den Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. Ich unterstütze Sie bei allen notwendigen Schritten.